Anpassung des Grundsteuerhebesatzes: Notwendiges Übel aufgrund Bundes- und Landesgesetzlicher Vorgaben
„Die heutige Anpassung des Grundsteuerhebesatzes war notwendig, da aufgrund unterschiedlicher Bewertungsverfahren zwischen Wohnimmobilien und Gewerbegrundstücken im Rahmen der neuen Grundsteuer der Stadt sonst Einnahmeausfälle in Höhe von mehreren Millionen Euro entstanden wären“, erläutert Alexander Keßler, Vorsitzender der CDU-Stadtratsfraktion Saarbrücken.
Nachdem die bisherige Erhebung der Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht 2018 gekippt wurde und die Übergangsfrist am 31.12.2024 ausläuft, war eine Neubewertung jedes einzelnen Grundstücks in Deutschland durch die zuständigen Finanzämter erforderlich. Für gewerblich genutzte Immobilien wird nun ein anderes Bewertungsverfahren angewendet als für Wohngrundstücke. Grundstücke, die für Wohnzwecke genutzt werden, bleiben tendenziell eher stabil in ihrer Bewertung, während Gewerbegrundstücke im Schnitt eine deutlich niedrigere Bewertung erhalten als zuvor.
„Da die Landeshauptstadt aufgrund ihrer Funktion als Oberzentrum sehr viele Gewerbegrundstücke hat, kommt es zu Verwerfungen in den errechneten Grundstückswerten und damit zu einem deutlich geringeren Aufkommen der Grundsteuer für die Landeshauptstadt Saarbrücken“, erklärt Dr. Daniel Turchi, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Um die Einnahmen aus der Grundsteuer stabil zu halten, waren wir gezwungen, den Hebesatz der Grundsteuer heute anzupassen. Leider lassen die Gesetzgeber von Bund und Land es nicht zu, dass unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe und Wohnen zur Anwendung kommen. Daher war es uns nur möglich, den Hebesatz insgesamt anzupassen. Gleichzeitig tun wir das aus Verantwortung gegenüber der Stadt, da wir Stabilität bei den Einnahmen brauchen.“
Aufgrund der geltenden Gesetzeslage wird Wohnen dadurch überdurchschnittlich stark belastet im Vergleich zu Gewerbe. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum man diesem Problem, das ja absehbar war, nicht vorher gesetzlich begegnet ist. Bund und auch das Land haben genügend Zeit gehabt, um diesen Fehler im System auszumerzen. Stattdessen bleibt uns als Kommunen jetzt nichts anderes übrig, als geltendes Recht umzusetzen und Mieter sowie Haus- und Wohnungsbesitzer tendenziell stärker zu belasten als das Gewerbe. Das tut weh, war allerdings aus kommunaler Sicht leider unumgänglich“, so Keßler und Turchi abschließend.
Nachdem die bisherige Erhebung der Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht 2018 gekippt wurde und die Übergangsfrist am 31.12.2024 ausläuft, war eine Neubewertung jedes einzelnen Grundstücks in Deutschland durch die zuständigen Finanzämter erforderlich. Für gewerblich genutzte Immobilien wird nun ein anderes Bewertungsverfahren angewendet als für Wohngrundstücke. Grundstücke, die für Wohnzwecke genutzt werden, bleiben tendenziell eher stabil in ihrer Bewertung, während Gewerbegrundstücke im Schnitt eine deutlich niedrigere Bewertung erhalten als zuvor.
„Da die Landeshauptstadt aufgrund ihrer Funktion als Oberzentrum sehr viele Gewerbegrundstücke hat, kommt es zu Verwerfungen in den errechneten Grundstückswerten und damit zu einem deutlich geringeren Aufkommen der Grundsteuer für die Landeshauptstadt Saarbrücken“, erklärt Dr. Daniel Turchi, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Um die Einnahmen aus der Grundsteuer stabil zu halten, waren wir gezwungen, den Hebesatz der Grundsteuer heute anzupassen. Leider lassen die Gesetzgeber von Bund und Land es nicht zu, dass unterschiedliche Hebesätze für Gewerbe und Wohnen zur Anwendung kommen. Daher war es uns nur möglich, den Hebesatz insgesamt anzupassen. Gleichzeitig tun wir das aus Verantwortung gegenüber der Stadt, da wir Stabilität bei den Einnahmen brauchen.“
Aufgrund der geltenden Gesetzeslage wird Wohnen dadurch überdurchschnittlich stark belastet im Vergleich zu Gewerbe. „Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum man diesem Problem, das ja absehbar war, nicht vorher gesetzlich begegnet ist. Bund und auch das Land haben genügend Zeit gehabt, um diesen Fehler im System auszumerzen. Stattdessen bleibt uns als Kommunen jetzt nichts anderes übrig, als geltendes Recht umzusetzen und Mieter sowie Haus- und Wohnungsbesitzer tendenziell stärker zu belasten als das Gewerbe. Das tut weh, war allerdings aus kommunaler Sicht leider unumgänglich“, so Keßler und Turchi abschließend.